DILICOman I Compliance Lösungen

Meldestelle und Hinweisgebersystem

Betreiben der Meldestelle

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung der Meldestelle sowie beim kompletten Melde- und Bearbeitungsprozess (auch Beschwerdeverfahren nach LkSG):

1. Systemeinrichtung

Wir richten die Meldekanäle passgenau für Ihr Unternehmen ein und beraten Sie bei der Rollenzuweisung für den Bearbeitungsprozess (HinSchG und LkSG).

2. Bewertung

Hinweis ist nicht gleich Hinweis. Deshalb ist es wichtig, eine erste Prüfung und qualifizierte Bewertung durchzuführen. Wir garantieren Ihnen dafür den Einsatz erfahrener und kompetenter Experten.

3. Kommunikation

Hinweise geben ist keine Einbahnstraßen-Kommunikation. Um mehr über die Intention und die Hintergründe des Hinweises zu erfahren braucht es Fingerspitzengefühl. Überlassen Sie uns als neutralem Vermittler diese Aufgabe.

4. Maßnahmen

Auf jeden Hinweis erfolgt eine Reaktion, das sind Sie Ihrem Hinweisgeber schuldig. Welche Maßnahmen ergriffen werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt, das bestimmen Sie. Wir erarbeiten Ihnen dafür Vorschläge, vermitteln Kontakte und begleiten Sie im Entscheidungsprozess.

5. Vorgangsbetreuung

Hinweise können eine Vielzahl von Maßnahmen mit sich bringen und einen längeren Zeitraum beanspruchen. Egal wie komplex und lange, wir bleiben dabei und bringen jeden Vorgang zum Abschluss.

6. Datenschutz

Natürlich halten wir uns bei der Bearbeitung aller Vorgänge an die geltenden, rechtlichen Vorgaben. Die Daten werden selbstverständlich gemäß der DSGVO geschützt und auf Servern in Deutschland gespeichert.

Hinweisgebersystem (Software)

Unsere digitale Hinweisgeberlösung (Meldekanal und Case-Management) bietet Ihnen folgende Vorteile (für HinSchG und LkSG):

Einfach und flexibel an Ihre Unternehmensgröße und Anforderungen anpassbar.

Für Hinweisgebende problemlos und intuitiv zu bedienen. Aktuell in über 30 Sprachen verfügbar.

Vollständig anonyme und sichere Kommunikation zwischen den Hinweisgebenden und den Fallbearbeitenden.

Dashboard mit Überblick über alle Hinweise und den jeweiligen Bearbeitungsstand sowie Jahresberichte und KPIs.

Standardisierte und gesetzeskonforme Fallbearbeitung mit hinterlegtem Zeitplan und Benachrichtigungsfunktion.

Keine komplexe IT-Implementierung notwendig. Plug & Play. Gehostet in der Cloud in Deutschland.

Das Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) ist seit 2. Juli 2023 in Kraft. Sind Sie compliant?

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet ein Hinweisgebersystem (Meldestelle und Meldekanal) zu betreiben.

Mit unserem Leitfaden Die Meldestelle erhalten Sie wertvolle Praxistipps zur Einführung und zum Betrieb der Hinweisgeberlösung in Ihrem Unternehmen.