ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Dienstleistungen von DILICOman
Stand: 31. Mai 2021
Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle, auch zukünftig beauftragten Service-Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
1. Auftragsgegenstand
1.1 Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber generelle Service-Leistungen und im Einzelfall definierte
Aufgaben.
1.2 Der Auftragsgegenstand beruht auf den Informationen, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Vorfeld der
Beauftragung erhalten hat. Sollte sich bei Durchführung des Auftrages eine Auftragsänderung und/oder
Ergänzungsbedarf ergeben, werden sich die Parteien hierüber unverzüglich abstimmen.
1.3 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber ausschließlich Dienstleistungen. Werkvertragliche Leistungen und
konkrete Erfolge sind ausdrücklich nicht geschuldet.
1.4 Es erfolgt keine rechtliche und steuerliche Beratung.
1.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer stets unverzüglich alle zur Erfüllung seines Auftrags
erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und dergleichen zur Verfügung zu stellen, wobei der Auftragnehmer
nicht verpflichtet ist, diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber ist auf Wunsch des Auftragnehmers
verpflichtet, deren Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Zudem wird der Auftraggeber dem
Auftragnehmer jedwede Unterstützung zukommen lassen.
1.6 Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dienstleistungen für andere Auftraggeber zu erbringen, wobei in jedem Fall die
ordnungsgemäße Erfüllung der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen durch den Auftragnehmer sicherzustellen
ist.
1.8 Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, Subunternehmer zur Durchführung eines Auftrages
einzusetzen, es sei denn, es liegt ein erkennbar wichtiger Grund gegen deren Einschaltung vor.
2. Arbeitszeit/Arbeitsort
2.1 Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung seiner Arbeitszeit frei. Er verpflichtet sich aber, für den Auftraggeber seine
Erreichbarkeit zu den vereinbarten, betriebsüblichen Arbeitszeiten sicherzustellen.
2.2 Der Auftragnehmer ist in der Wahl seines Arbeitsorts frei. Soweit es zur Ausübung der Aufgaben erforderlich ist, wird
er den Betrieb des Auftraggebers aufsuchen.
3. Honorar
3.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit die mit der Beauftragung vereinbarte Vergütung.
3.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine vereinbarte Jahrespauschale zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres
und alle übrigen Leistungen nach erfolgter Erbringung mit einem Leistungsnachweis i.d.R. monatlich, spätestens zum
Abschluss eines Quartals des Kalenderjahres, bis zum 10. des Folgemonats in Rechnung. Die Übersendung der
Rechnung per E-Mail ist ausreichend.
3.3 Forderungen aus Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig.
3.4 Steuern und Sozialabgaben führt der Auftragnehmer selbst ab. Er hat keine Ansprüche auf Urlaub und
Vergütungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.
4. Reisekosten/Reisezeiten/Arbeitsmittel
4.1 Reisekosten werden bei Bahnfahrten bis zur Höhe einer Reise in der 2. Klasse, für Inlandsflüge bis zur Höhe eines
Fluges in der Economy-Class, für Fahrten mit dem Auto in Höhe von EUR 0,50 je gefahrenen Kilometer und
Übernachtungen bis max. EUR 100,00 pro Nacht erstattet. Reisezeiten werden als Arbeitszeit mit 50 % der
vereinbarten Vergütung berechnet.
4.2 Seine Arbeitsmittel (z.B. Fahrzeug, Telefon, Laptop) stellt der Auftragnehmer selbst, soweit nicht die Verwendung von
Arbeitsmitteln des Auftraggebers erforderlich ist, oder etwas anderes vereinbart wird.
5. Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pro
Fall sowie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro pro Fall.
6. Haftungsbegrenzung
6.1 Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen verpflichtet. Diese Beschränkung gilt nicht
bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gilt auch nicht, wenn es sich um die Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten handelt. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
6.2 Im Übrigen sind sich die Parteien einig, dass Vertragsbeziehungen (einschließlich der damit einhergehenden Rechte und
Pflichten sowie Haftungen) ausschließlich zwischen den Parteien bestehen. Eine Dritthaftung wird – soweit gesetzlich
zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen
Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihrer Geschäftspartner,
insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder für sich
noch für Dritte zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
9. Geschäftsunterlagen
9.1 Der Auftragnehmer hat Geschäftsunterlagen und andere schriftliche Unterlagen des Auftraggebers, auf die er im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Zugriff hat, nicht an sich zu nehmen oder diese zu speichern,
soweit dies nicht unmittelbar zur Erfüllung der Pflichten nach diesem Vertrag erforderlich ist. Geschäftsunterlagen sind
unbefugten Personen innerhalb oder außerhalb des Auftraggebers nicht zugänglich zu machen.
9.2 Auf Ersuchen des Auftraggebers, jedoch spätestens mit Beendigung des Vertrages, hat der Auftragnehmer alle
Geschäftsunterlagen einschließlich Kopien hiervon zurückzugeben bzw. zu löschen. Es besteht kein
Zurückbehaltungsrecht.
10. Schriftform
Es bestehen keine Nebenabreden, auch nicht mündlich. Änderungen und/oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem
ausgedrückten oder notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks entspricht oder
ihm wenigstens am nächsten kommt.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung und deren Abschluss ist der Sitz des Auftragnehmers.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.